Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 01.01.2024

1. Terminvereinbarungen und –stornierungen

1.1 Einzelberatung

  1. Persönlich, telefonisch oder per E-Mail vereinbarte Beratungstermine sind verbindlich und einzuhalten. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu den vereinbarten Terminen, da diese Praxis nach Terminvereinbarung arbeitet. Ich bitte um Verständnis, dass sich eine Verspätung Ihrerseits auf die Dauer Ihres Termins auswirken kann.
  2. Bei Einzelberatungen bestellt der Patient eine auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Beratungsleistung, die nach Erbringung bzw. Erhalt nicht mehr rückgabefähig ist. Die Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechtes nach Beginn der Erbringung der Leistung ist daher nicht mehr möglich.
  3. Bei Nichteinhalten von Terminen bitte ich Sie, mich bis 48 Stunden vor Termin telefonisch, per SMS oder E-Mail-Nachricht zu informieren. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass für den ausgefallenen Termin eine Bearbeitungsgebühr von 30 € in Rechnung gestellt wird; da um eine auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung gewährleisten zu können, seitens der Beraterin umfangreiche Vorbereitungen notwendig sind.
  4. Bei Stornierung von Aufträgen seitens des Patienten aus jeglichem Grund hat die Praxis für Ernährungs- & Gesundheitsberatung Sophia Schmidt das Recht, bisher angefallene Kosten (Vorbereitungszeit, Informationsmaterial), mindestens aber eine Bearbeitungsgebühr von 15 € zu verlangen.
  5. Telefongespräche und E-Mail-Korrespondenz mit therapeutischen Inhalten sind gemäß Stundensatz kostenpflichtig.

1.2 Gruppenberatung

  1. Für die Gruppenkurse gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Teilnehmern. Dadurch kann es unter Umständen zu Verschiebungen des Kursbeginns kommen.
  2. Die Ernährungsberaterin behält sich vor, bei Gruppenkursangeboten von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmeranzahl von 4 Teilnehmern nicht erreicht wird. Im Krankheitsfall hält sich die Beraterin eine Terminverschiebung vor. Bei telefonischer Unerreichbarkeit wird die Absage schriftlich per E-Mail erfolgen.
  3. Hat ein Kurs, für den sich der Klient verbindlich angemeldet hat, bereits begonnen, besteht für den Klienten kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.
  4. Der Leistungserbringer kann dem Klienten bis zu 75 % der Kursgebühr zurückgewähren, wenn dem Klienten die Teilnahme bzw. die weitere Teilnahme am Kurs aus solchen Gründen nicht möglich ist, die von ihm nicht zu vertreten sind (z.B. Krankheit, Unfall).

1.3 Vorträge, Seminare, Workshops und Moderationen

  1. Bei einer Stornierung des Auftrages seitens des Auftraggebers bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Honorars fällig. Bei einer späteren Stornierung wird das volle Honorar fällig.

2. Zahlungsmodalitäten

2.1 Allgemein

  1. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, erfolgt die Rechnungslegung je geleisteter Sitzung/Stunde. Der Betrag ist bar zu entrichten.
  2. Rechnungen (schriftlich per Post oder per E-Mail-Anhang) sind innerhalb von 20 Tagen ohne Abzug mit Angabe des Teilnehmers (Vor- und Zuname) sowie Rechnungsnummer zahlbar.
  3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gilt für das 1. Mahnschreiben EUR 5,00 an Mahnspesen als vereinbart. Erfolgt nach der 1. Mahnung kein Zahlungseingang, wird durch die Praxis ein Inkassounternehmen beauftragt. Die dadurch entstandenen Kosten trägt der Schuldner.

2.2 Gruppenberatungen

  1. Die Kursgebühr für Gruppenberatungen ist vor der 1. Kursstunde fällig und kann bar oder per Überweisung bezahlt werden.
  2. Gutscheine sind in der ersten Kurseinheit vorzulegen.

3. Pflichten der Vertragsparteien

  1. Der Leistungserbringer verpflichtet sich nach §203 Strafgesetzbuch zur Einhaltung der Schweigepflicht.
  2. Bitte informieren Sie sich vorher bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen für eine Ernährungsberatung übernommen werden. Für eine Beteiligung der Krankenkassen an den Kosten der Ernährungsberatung wird keine Garantie übernommen.
  3. Wenn der Patient von seiner Krankenkasse eine Kostenbeteiligung in Anspruch nimmt, wird der Leistungserbringer bezüglich der Teilnahme am Kurs oder der präventiven Beratung von seiner Schweigepflicht gegenüber der Krankenkasse entbunden.
  4. Der Patient erklärt sich einverstanden damit, dass der Leistungserbringer wesentliche Inhalte der Beratung im Rahmen seines Qualitätsmanagements dokumentiert. Die dokumentierten Daten unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht.
  5. Der Patient ist verpflichtet, alle notwendigen Angaben zu machen, die für eine sachgerechte Durchführung der Beratung notwendig sind (z.B. Einnahme bestimmter Medikamente).

4. Gewährleistung

Gegenstand eines Beratungsauftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, nicht das Erreichen eines bestimmten Zieles. Art und Umfang der Beratungen können individuell variieren. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen gibt die Ernährungsberaterin nicht: Der Erfolg der Ernährungsberatung liegt zum größten Teil außerhalb des Einflussbereiches der Ernährungsberaterin und hängt wesentlich von der zu beratenden Person ab. Die Beratung ist Hilfe zur Selbsthilfe.

5. Haftungsbeschränkung

Die Beratungen erfolgen auf der Basis des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik unter Berücksichtigung neuester Erkenntnisse und umfassender Aufklärung des Kunden. Dennoch kann die Praxis für Ernährungs- & Gesundheitsberatung Sophia Schmidt nicht das Risiko für negative Auswirkungen individueller, psychischer, physischer und gesundheitlicher Besonderheiten des Kunden übernehmen, die nicht offenkundig waren und zu unerwünschten Begleiterscheinungen im Zusammenhang mit der zur Verfügung gestellten Information geführt haben. Für derartige Konsequenzen sind Ansprüche gegen Sophia Schmidt, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen.

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6. Salvatorische Klausel

Sollten diese AGBs einzelne Bestimmungen aufweisen, die unwirksam oder nichtig sind oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, wirksam ist und deren Sinn und Zweck in anlehnender Weise erfüllt. Gleiches gilt bei auftretenden Rechtslücken.

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Praxis für Ernährungs- & Gesundheitsberatung

Sophia Schmidt
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